Bei Energieausweis48 können für oben genannte wohnwirtschaftliche Standardobjekte wahlweise Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise angefordert werden.
Einzige Ausnahme sind Wohngebäude mit 1 – 4 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und welche nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 entsprechen. Diese benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.
*) Für Einzelfallprüfungen kann Energieausweis48 unter der Telefonnummer +49 221 828282 90 oder per Email an info@energieausweis48.de kontaktiert werden.Energieausweis48 GmbH erstellt keine Energieausweise aus:
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Bei gemischt genutzten Gebäuden
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