Energie­ausweise
für Finanz­institute

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Energieausweise sind ein entscheidendes Instrument für Finanzinstitute, um das Risiko von Immobilienfinanzierungen präzise zu bewerten. Sie liefern detaillierte Informationen zum Energieverbrauch und zur energetischen Qualität von Gebäuden. Diese Daten helfen Ihnen, Einsparpotenziale zu identifizieren und potenzielle Risiken in Bezug auf zukünftige Energiekosten sowie die Wertentwicklung der Immobilie besser abzuschätzen.

Wie bekomme ich einen Energie­ausweis?
In nur 3 Schritten zum Energie­ausweis

Schritt 1:
Produkt wählen

Self-Service, Video-Service oder Full-Service – entscheiden Sie sich je nach Bedarf und Komfort!

Schritt 2:
Daten eingeben

Im Self-Service füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Beim Video- und Full-Service übernehmen unsere Experten den gesamten Aufwand für Sie.

Schritt 3:
Überprüfung & Erstellung

Unsere Energieberater prüfen Ihre Daten und erstellen den Energieausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.

Fertig! Sie erhalten Ihren Energieausweis in kürzester Zeit digital und einsatzbereit per E-Mail.

Wieso benötige ich als Finanz­institut einen Energie­ausweis?

Energieausweise sind für ein Finanzinstitut das entscheidende Instrument, um die energetische Qualität von Immobilien mit Fokus auf Kreditsicherheit zu bewerten.

Niedrigere Betriebsk­osten und höhere Attraktivität für Finanz­institute

Mit den detaillierten Informationen zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz eines Gebäudes erhalten Sie wertvolle Einblicke in den aktuellen Zustand der Immobilie und können zugleich zukünftige Energiekosten sowie die Wertentwicklung zuverlässig prognostizieren. Die transparenten Daten ermöglichen eine fundierte Risikobewertung bei der Immobilienfinanzierung. So gestalten Sie langfristige Investitionen sicher und profitabel und minimieren potenzielle Verluste bei maximaler Rentabilität für Ihre Kreditportfolios.

Energieeffizienz senkt das Kreditrisiko

Finanzinstitute profitieren von einer präzisen Risikoein­schätzung und niedrigeren Betriebskosten.

Energieausweis FAQ

Mehr zu unseren Produkten und Services

Finanzinstitute

Was kann ich tun, wenn ich mich versehentlich ohne Kooperationspartner registriert habe?

Falls Sie bei Ihrer Registrierung keinen Kooperationspartner angegeben haben, schicken Sie bitte eine Nachricht an info@energieausweis48.de und nennen uns Ihren Kooperationspartner. Dieser wird dann von uns mit allen Konditionen nachträglich von uns erfasst.

Was muss bei Immobilienanzeigen bezüglich der Energieausweise beachtet werden?

Wird vor dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung eines Wohngebäudes eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet) aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so ist sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:

  1. Die Art des Energieausweises: (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  2. Den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude. (Siehe Seite 2 bzw. Seite 3 im Energieausweis)
  3. Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  4. Bei Wohngebäuden das Baujahr des Gebäudes
  5. Bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

(Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die vor dem 1.Mai 2014 erstellt wurden, bei denen noch keine Energieeffizienzklasse angegeben wurde, darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt.) Gemäß §16 Absatz 2 der Energieeinsparverordnung ist spätestens bei der Beichtigung ein Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen oder deutlich sichtbar auszuhängen. Findet keine Besichtigung statt, ist dem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter der Energieausweis oder eine Kopie hiervon unverzüglich vorzulegen – spätestens dann, wenn der potenzielle Käufer hierzu auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages ist dem Käufer, Mieter bzw. Pächter ein Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.

Wo finde ich die Bankverbindung für Überweisungen an Energieausweis48 ?

Die Bankverbindung für Überweisungen an Energieausweis48 finden Sie im Impressum. Bitte geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck die Rechnungsnummer an.

Ich möchte Unterlagen zum Auftrag auf anderen Wegen (Fax, E-Mail, Post etc.) einreichen?

Nach Möglichkeit sollten die Daten ausschließlich online eingegeben werden. Nachgereichte Dokumente können ggfs. bei der Erstellung des Energieausweises nicht mehr berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, alle notwendigen Dokumente vor einer Bestellung bereitzuhalten.

Folgende Formate werden unterstützt:
.jpg-, .png- und .pdf-Dateiformate.
Einzelne Dateien dürfen nicht größer als 10 MB sein. Sie haben die Möglichkeit während der Dateneingabe folgende Dokumente hochzuladen.

✓ Wohnflächenberechnung
✓ Unterlagen zum Nachweis der Anforderung an die WSCHV77 (nur Verbrauchsausweis)
✓ Verbrauchsabrechnungen (nur Verbrauchsausweis)
✓ Planunterlagen
✓ Schornsteinfegerprotokolle
✓ Bauakten oder Nachweise
✓ Bilder

Wie kann ich zukünftig per Sammelrechnung bezahlen?

Bitte wenden Sie sich via E-Mail an info@energieausweis48.de. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Zahlungsart.

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Kennen Sie bereits unsere FAQ?
Hier können Sie sich die meisten der häufigsten Fragen direkt selbst beantworten.

Bei weiteren Fragen sind wir telefonisch für Sie unter folgender Rufnummer zu erreichen.

Zentrale: +49 221 828282 90

Für die Beantragung Ihres Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

Überprüfen Sie die Liste, besorgen Sie fehlende Dokumente und laden Sie die vollständige Liste herunter.

Benötigte Unterlagen: