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Energie­ausweise
für Gutachter

Als Gutachter ist der Energieausweis Ihr Schlüssel, um die energetische Qualität eines Gebäudes fundiert zu bewerten. Er liefert Ihnen alle wichtigen Informationen und hilft Ihnen, Ihre Beurteilungen rechtssicher und transparent zu gestalten.

Wieso benötige ich als Gutachter einen Energie­ausweis?

Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Werkzeug für die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Mit detaillierten Angaben zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Energieeffizienz liefert er die Grundlage für Ihre fachgerechte Analyse. Diese Daten sind nicht nur entscheidend für Ihre Gutachten, sondern bieten auch eine objektive Basis für Ihre Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes.

Basis für Effizienz und Konformität

Der Energieausweis bietet nicht nur eine verlässliche Basis für die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes, sondern ermöglicht auch fundierte Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energiebedarfs. Diese Empfehlungen sind für Eigentümer und Vermieter von großem Wert, um sowohl Energiekosten zu senken als auch die Nachhaltigkeit ihrer Immobilien zu erhöhen. Gleichzeitig dient der Energieausweis als rechtssicherer Nachweis, dass das Gebäude den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht – eine wichtige Absicherung für alle Beteiligten.

Sie möchten einen Energieausweis erstellen?

Gutachter nutzen den Energieausweis als Basis für Ihre Bewertung und Empfehlungen.

Energieausweis FAQ

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Sachverständige

Warum ist die zweite oder dritte Seite eines Energieausweises schwarz-weiß?

Auf der zweiten Seite des Energieausweises wird der berechnete Energiebedarf dargestellt und auf der dritten Seite die erfassten Verbrauchsdaten. Handelt es sich bei dem Energieausweis um einen Bedarfsausweis ist die dritte Seite mit den Verbräuchen nicht ausgefüllt und schwarz-weiß. Entsprechend ist bei Verbrauchsausweisen die zweite Seite mit den Bedarfsdaten nicht ausgefüllt und schwarz-weiß.

Wie werden bei Energieausweias48 die eingegebenen Daten geprüft?

Unser Serviceteam mit Architekten und Energieberatern prüft in mehreren Stufen die online eingegebenen Daten auf Plausibilität. Sollten die Daten unplausible erscheinen (z.B. die Anzahl der Wohnungen passt nicht zur Fläche) klären wir noch vor der Ausstellung des Energieausweises die offenen Punkte mit Ihnen ab oder der ausstellende Architekt und Energieberater weist den Energieausweis vor der Ausstellung wegen Rückfragen zurück, sodass Sie die Möglichkeit haben, die angegebenen Daten zu korrigieren und den Energieausweis erneut anzufordern. Sind nun alle Daten plausibel, wird der Energieausweis spätestens nach 48 Stunden fertig gestellt.

Sind geometrische Gebäudedaten und U-Werte (z.B. aus den Bauunterlagen) zu berücksichtigen?

Wenn Ihnen detailliertere Informationen vorliegen, empfehlen wir Ihnen, die ausgewiesenen Zahlenwerte im “Expertenmodus” entsprechend zu korrigieren. Laden Sie bitte zudem diese Unterlagen zur Überprüfung im Auftrag hoch, damit unser Prüfteam diese Angaben überprüfen kann. Insofern keine detailliertere Informationen vorliegen, erfolgt der U-Wert aus der Bekanntmachung. Wenn Ihnen detailliertere Informationen vorliegen, empfehlen wir Ihnen die ausgewiesenen Zahlenwerte unter “Detaillierte Eingabe” zu korrigieren.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem U-Wert für Fenster Ug, Uf und Uw?

Bei dem U-Wert eines Fensters ist zu beachten, dass es folgende U-Werte für ein Fenster gibt.

  • Uw-Wert „window“ gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten für das gesamte Fenster
  • Uf-Wert „frame“ gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensterrahmens
  • Ug-Wert „glazing“ gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung

Zur Beurteilung des Fensters wird nur der U-Wert für das gesamte Fenster benötigt.

Wie können mehrere Fensterarten bei einem Bedarfsausweis berücksichtigt werden?

Sind mehrere Fensterarten vorhanden, können die entsprechenden U-Werte in einer Nebenrechnung im Verhältnis zur Gesamtfensterfläche gewichtet werden. Ist der U-Wert der Fenster bekannt, dann darf dieser Wert verwendet werden. Anderenfalls sind die entsprechenden vorgegebenen baujahresspannentypische U-Werte auszulesen und ebenfalls entsprechend zu gewichten. Der gewichtete Wert wird dann im Expertenmodus unter Bauweise Fenster eingetragen.

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Hier können Sie sich die meisten der häufigsten Fragen direkt selbst beantworten.

Bei weiteren Fragen sind wir telefonisch für Sie unter folgender Rufnummer zu erreichen.

Zentrale: +49 221 828282 90

Für die Beantragung Ihres Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

Überprüfen Sie die Liste, besorgen Sie fehlende Dokumente und laden Sie die vollständige Liste herunter.

Benötigte Unterlagen: