Mit folgenden Fragen führen wir Sie zum richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Obwohl der Verbrauchsausweis eine kostengünstige und schnelle Lösung darstellt, bietet er weniger Objektivität als der Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis analysiert den Energiebedarf unabhängig vom Verhalten der Bewohner und ist daher besonders bei älteren oder unsanierten Gebäuden oft aussagekräftiger.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Heiz- und Warmwasserverbrauch der Bewohner. Als Grundlage dient der auf die Gebäudenutzfläche A(N) bezogene Verbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten 3 Jahre (36 Monate). Zusätzlich werden Kühlzuschläge, Leerstandszuschläge, Zuschläge bei getrennter Warmwasserbereitung und für solarthermische Anlagen rechnerisch berücksichtigt.
Der Verbrauchsausweis ist weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, da das Ergebnis stark vom Nutzerverhalten abhängt.
Der Energieausweis bewertet Gebäude wie Häuser oder Wohnungen anhand verschiedener energetischer Parameter. Er stuft die Gebäude in Effizienzklassen von A bis H ein, wobei ein guter Wert auf ein energetisch gut erhaltenes Gebäude hinweist. Zudem enthält der Ausweis Empfehlungen, wie das Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz modernisiert werden kann.
Der Energieausweis ist bei jeder Form der Vermarktung eines Gebäudes – sei es bei der Vermietung oder dem Verkauf – ein Pflichtbestandteil. Jeder Energieausweis ist 10 Jahre lang rechtsgültig und wird von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen, basierend auf der energetischen Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik.
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird der Bedarfsausweis nicht durch das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst und bietet daher eine deutlich höhere Aussagekraft.
Für Gebäude, die vor 2014 gebaut wurden, stellt Energieausweis48 Bedarfsausweise aus. Soll ein Bedarfsausweis beim Bauamt vorgelegt werden (z. B. beim Neubau oder Umbau mit Baugenehmigung), wenden Sie sich bitte an den planenden Architekten oder ein Ingenieurbüro, da wir in diesem Fall leider keine Energieausweise ausstellen können.
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Damit Ihr Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird jedes Dokument von erfahrenen Energieberatern sorgfältig auf Plausibilität geprüft. So stellen wir sicher, dass die Angaben korrekt und zuverlässig sind und den energetischen Zustand Ihrer Immobilie präzise widerspiegeln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für rechtssichere Energieausweise!
Wir verfügen über ein Netzwerk von 350 Objektbesichtigern in ganz Deutschland, um eine flächendeckende Betreuung unserer Kunden sicherzustellen. Unsere Experten stehen Ihnen sofort zur Verfügung, um die Immobilie vor Ort zu begutachten und alle erforderlichen Daten für den Energieausweis zu erfassen.
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