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Stunden
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für rechtssichere Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Ihren Energieausweis erstellen wir für Sie komfortabel bei einer Vor-Ort-Begehung, einer Videobesichtigung oder im Self-Service. Nutzen Sie unser Rundum-sorglos-Paket!
Mit den notwendigen Unterlagen in der Hand erhalten Sie Ihren Energieausweis in nur 48 Stunden – schnell und unkompliziert. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Dokumente für eine einfache Bestellung.
Self-Service, Video-Service oder Full-Service – entscheiden Sie sich je nach Bedarf und Komfort!
Im Self-Service füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Beim Video- und Full-Service übernehmen unsere Experten den gesamten Aufwand für Sie.
Unsere Energieberater prüfen Ihre Daten und erstellen den Energieausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Fertig! Sie erhalten Ihren Energieausweis in kürzester Zeit digital und einsatzbereit per E-Mail.
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Mit folgenden Fragen führen wir Sie zum richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Mit über 10 Jahren Erfahrung und mehr als 160.000 ausgestellten Ausweisen sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und genießen Sie die Zufriedenheit von über 200.000 Kunden!
Sparen Sie Zeit und Aufwand: Unser geschulter Experte begleitet Sie live per Video und erfasst alle Daten direkt im System – inklusive Fotos. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig, Sie bleiben maximal flexibel und handeln rechtssicher!
Verbrauchsausweis
Nur für Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung vom 01.01.1977 einhalten
Orientiert sich am Verbrauch der vergangenen drei Jahre
Bedarfsausweis
Für alle Wohngebäude jeglicher Baujahre & Zustände
Orientiert sich an der Energieeffizienz vom Gebäude
Ausnahmen:
Zum Beispiel bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von maximal 50 m², Denkmalschutz oder Abrisshäusern.
Achtung Strafe!
Sie wollen vermieten oder verkaufen?
Dann brauchen Sie einen Energieausweis.Wer keinen vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €
Wir garantieren volle Transparenz und eine klare Aufstellung aller anfallenden Gebühren – ohne versteckte Kosten. Sie erhalten Ihren Energieausweis stets zu einem fairen Preis.
Unser engagiertes Serviceteam von Energieausweis48 unterstützt Sie kompetent bei allen Anliegen rund um den Energieausweis und sorgt dafür, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Erstellen Sie Ihren Energieausweis bei Energieausweis48 schnell und unkompliziert! Nach Prüfung durch einen zertifizierten Energieberater erhalten Sie den amtlichen Ausweis innerhalb von nur 48 Stunden.
Von Privatpersonen über kleine Unternehmen bis hin zu Großkonzernen schätzen wir die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Kunden. In langfristigen Partnerschaften und engen Beziehungen entwickeln wir ein präzises Verständnis für Ihre Bedürfnisse. Unser Anspruch ist es, Ihnen hochwertige Produkte und Dienstleistungen für eine breite Palette von Anforderungen zu bieten – individuell abgestimmt auf Ihre Immobilie.
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Der übliche Zeitraum für die Bearbeitung eines „Self Service Auftrags“ liegt bei ca. 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Energieausweis dem Energieberater zur Prüfung vorliegt. Bei Rückfragen verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend, bis alle Rückfragen geklärt wurden und der Auftrag erneut beim Energieberater zur Ausstellung liegt. Im Falle eines „Full Service Auftrags“ mit Vor-Ort-Termin kann man davon ausgehen, dass in der Regel ca. 3-4 Tage nach Datenerfassung vor Ort der Ausweis zur Prüfung beim Energieberater liegt. Ab dann gelten dann oben genannte Bearbeitungsfristen wie beim „Self Service Auftrag“. Bei hohen Nachfragen können Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung entstehen, darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert.
Als wohnungsähnlich zu betrachten sind: Gewerbeeinheiten wie z.B: Büros, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Hotels, Lokale und Gaststätten mit geringem Publikumsverkehr und einfacher technischer Ausstattung. Verbräuche ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Als nicht wohnungsähnlich zu betrachten sind: Einzelhandel wie Supermärkte mit gehobener Ausstattung wie z.B. Kühl- und Gefriertheken, Kühlräume, klimatisierte Gewerbeflächen. Produktionsgewerbe wie Maschinenfabriken, Handwerksbetriebe mit hohen Energieverbräuchen, Krankenhäuser, Kliniken, Gaststätten oder Hotels mit aufwändiger Anlagentechnik und mit hohem Publikumsverkehr. Verbräuche nicht ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Der Nicht-Wohnteil ist als wohnungsähnlich zu betrachten, wenn die Anlagentechnik und/oder die zu erwartenden Verbräuche des Nicht-Wohnteils ähnlich sind wie bei einer vergleichbaren Wohnnutzung. Das ist in der Regel der Fall, wenn Gewerbe und Wohnen sich eine Heizungsanlage teilen.
Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, müssen der Eigentümer oder dessen Vertreter einen Energieausweis erstellen lassen. Er gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Umgekehrt hat der Käufer oder Mieter eines Gebäudes das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen. Das gilt auch bei Kauf oder Vermietung einer Wohnung, wobei sich der Ausweis dann auf das gesamte Gebäude bezieht.
Der Gesetzgeber schreibt für Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser, Reihenhäuser oder aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser in der Regel einen eigenen Ausweis vor. Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. . Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge bei aneinandergereihten Gebäuden für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen. Dies betrifft auch aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser.
Folgende Kriterien müssen hierbei beachtet werden: Selbständige Nutzbarkeit
In einem Energieausweis werden Gebäude anhand verschiedener Parameter bewertet. Der Energieausweis klassifiziert Gebäude in Effizienzklassen A bis H. Ein guter Wert bedeutet, dass sich das Gebäude in einer guten energetischen Verfassung befindet. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen, wie ein Gebäude energieeffizient modernisiert werden kann.
Außerdem enthält der Energieausweis allgemeine Angaben zum Gebäude, zum verwendeten Brennstoff und zur energetischen
Qualität des Hauses.
Der Energiepass kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Beide Arten von Energieausweisen können online bei Energieausweis48 beantragt werden.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. In der Regel muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, wenn in dieser Zeit größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen wurden.
Alle Energieausweise von Energieausweis48 werden durch unsere qualifizierten und zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt. Profitieren können unsere Kundinnen und Kunden von deren langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen. Diese gehen weit über die Anforderungen hinaus, die das GEG an die Aussteller von Energieausweisen stellt.
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