GEG, Fris­ten und neue Re­geln

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen von Immobilien in Deutschland. Es definiert, wie energieeffizient Gebäude sein müssen und welche Heiz- und Versorgungstechniken zulässig sind.

Sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude fallen unter dieses Gesetz. Das übergeordnete Ziel: den Energieverbrauch deutlich reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig senken.


Zentrale Vorgaben im GEG

Das GEG enthält mehrere wichtige Regelungen, die für Eigentümer:innen relevant sind.

Ein Kernelement ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Diese besagt, dass neu installierte Heizsysteme überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren sollen.

Darüber hinaus gelten unter anderem folgende Anforderungen:

  • Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind
  • Dämmvorgaben für Dächer und Rohrleitungen
  • Verschärfte Effizienzstandards bei Neubauten

Wichtig: Diese Vorgaben greifen nicht in allen Fällen sofort, sondern sind teilweise an Übergangsfristen gebunden.


Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen

Mit einer professionellen Energieberatung lassen sich attraktive Förderungen sichern – aktuell sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich.

Je nach Gebäudeart stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung:

  • Einfamilienhaus
  • Zweifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus

Leistungen im Überblick:

  • unverbindliche Erstberatung
  • individueller Sanierungsfahrplan (ISFP Light)
  • Unterstützung bei Förderanträgen

Fristen und Zeitplan im Überblick

Viele Regelungen des GEG werden schrittweise umgesetzt.

Seit 2024 gilt die 65-Prozent-Regel zunächst nur für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für Bestandsimmobilien hängt die Umsetzung von der kommunalen Wärmeplanung ab.

Die wichtigsten Stichtage:

  • 30.06.2026: Große Städte müssen Wärmepläne vorlegen
  • 30.06.2028: Alle Kommunen folgen
  • 2045: Ziel der Klimaneutralität für Gebäude

Das bedeutet für Eigentümer:innen: In vielen Fällen besteht noch Handlungsspielraum.


Müssen bestehende Heizungen ersetzt werden?

Nein – ein sofortiger Austausch ist nicht erforderlich.

Bestehende Heizsysteme dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Erst bei einem Defekt oder einem geplanten Austausch greifen die neuen Anforderungen. Und selbst dann oft erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.


Energieausweis: Bedeutung und neue Entwicklungen

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz einer Immobilie und ist verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung.

Er enthält:

  • Energieeffizienzklasse
  • Verbrauchs- oder Bedarfswerte

Durch neue EU-Vorgaben wird sich der Energieausweis künftig verändern:

  • Einführung einer einheitlichen Skala von A bis G
  • strengere Bewertungskriterien
  • bessere Vergleichbarkeit innerhalb Europas

Konsequenz: Viele Gebäude könnten künftig schlechter eingestuft werden – mit möglichen Auswirkungen auf den Immobilienwert.


Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in Planung

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem neuen Gesetz, das Teile des GEG ablösen könnte. Ein erster Entwurf wurde Anfang 2026 vorgestellt.

Diskutierte Änderungen:

  • Anpassung oder Abschwächung der 65-Prozent-Regel
  • größere Flexibilität bei Heizsystemen
  • stärkere Integration von synthetischen und grünen Energieträgern

Wichtig: Das GEG ist weiterhin gültig. Das neue Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.


Handlungsempfehlung für Eigentümer:innen

Eine frühzeitige Analyse des energetischen Zustands der Immobilie lohnt sich.

Sinnvolle erste Schritte:

  • Energieausweis prüfen oder erstellen lassen
  • Energieberatung in Anspruch nehmen
  • Sanierungsmaßnahmen strategisch planen

So lassen sich Kosten optimieren und Fördermittel effektiv nutzen.


Fazit: GEG verstehen und richtig handeln

Das Gebäudeenergiegesetz setzt klare Rahmenbedingungen für die energetische Zukunft von Immobilien. Gleichzeitig stehen gesetzliche Anpassungen bevor.

Wer sich frühzeitig informiert und Maßnahmen gezielt plant, bleibt flexibel und schützt langfristig den Wert der eigenen Immobilie.

Für die Beantragung Ihres Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

Überprüfen Sie die Liste, besorgen Sie fehlende Dokumente und laden Sie die vollständige Liste herunter.

Benötigte Unterlagen: