Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt Sie benötigen dafür keine Energieausweise. Baudenkmäler sind nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten. Wenn Sie bei einem Gebäude unsicher sind, ob es sich um ein Baudenkmal handelt, wenden Sie sich zur Klärung am besten an die jeweilige Landesbaubehörde für Denkmalschutz. Eine Energieausweiserstellung auf freiwilliger Basis ist jedoch jederzeit möglich und wird von Energieausweis48 GmbH empfohlen, da auch bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Verbesserung der Energieeffizienz möglich ist.