Wenn der Datenerfassungsbogen beim Ortstermin nicht im Auftrag des Eigentümers unterschrieben wird oder wenn wesentliche Angaben zum Gebäude fehlen z.B., wenn es keinen Zugang zur Wohnung gibt, dann ist eine erneute, kostenpflichtige Anfahrt erforderlich.
Siehe hierzu den Artikel: „Ablauf Bedarfsausweises Full Service“.