Der Endenergiebedarf wird beim Bedarfsausweis aus den Angaben zur Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt, der Endenergieverbrauch beim Verbrauchsausweis durch die Angabe der Verbräuche im Bezug zur Gebäudenutzfläche ermittelt. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zudem die Energiemenge, die benötigt wird, um den verwendeten Brennstoff zu fördern /zu erzeugen und an den Verbrauchsort zu liefern. Die Primärenergie wird über einen Primärenergiefaktor ermittelt. Dieser ist bei erneuerbaren Energien niedriger als 1,0 , bei fossilen Energien bzw. bei Strom aus dem Netz über 1,0.

Für die Beantragung Ihres Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

Überprüfen Sie die Liste, besorgen Sie fehlende Dokumente und laden Sie die vollständige Liste herunter.

Benötigte Unterlagen: