In
Stunden
Wir sind Ihr zuverlässiger und sicherer Partner für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Nutzen Sie unser Rundum-sorglos-Paket: Erstellen Sie Ihren Energieausweis komfortabel bei einer Vor-Ort-Begehung, einer Videobesichtigung oder im Self-Service.
Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis aus. Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort oder per Videochat.
Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis aus. Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort oder per Videochat.
ab 69,95 €
inklusive MwSt.
ab 99,95 €
inklusive MwSt.
ab 249,95 €
inklusive MwSt.
ab 349,96
inklusive MwSt.
Full Service
Wir gewährleisten volle Kostentransparenz. Sie erhalten eine klare und detaillierte Aufstellung aller anfallenden Kosten, ohne versteckte Gebühren oder zusätzliche Kosten. Unsere transparente Preisgestaltung stellt sicher, dass Sie den Energieausweis zu einem fairen Preis erhalten.
Bei Energieausweis48 können Sie ganz einfach und schnell Ihren Energieausweis online erstellen. Die benutzerfreundliche Oberfläche und die einfache Bedienung ermöglichen Ihnen eine zeitsparende und unkomplizierte Beantragung. Nach Prüfung Ihrer Angaben durch unseren Energieberater wird der Energieausweis innerhalb von 48 Stunden ausgestellt.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen zur Erstellung des Energieausweises und stellt sicher, dass Ihr Ausweis den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sie können sich auf eine verlässliche und kompetente Bearbeitung verlassen.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist ein zentraler Bestandteil unsere Unternehmenskultur. Wir schätzen die Möglichkeit, mit einer Vielzahl an Personen und Organisationen zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit ermöglicht uns den Aufbau langfristiger, starker Beziehungen zu unseren Kunden sowie deren Bedürfnisse und Wünsche genau zu erfassen. Unser Bestreben ist es, unseren Kunden hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Unser Kundenstamm umfasst dabei Privatpersonen, kleine Unternehmen sowie Großkonzerne. Wir freuen uns, eine große Bandbreite von Kundenanforderungen erfolgreich bedienen zu können.
Full Service
Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis aus. Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort oder per Videochat.
Bei uns können Sie Ihren Energieausweis beantragen - ganz einfach online und unkompliziert!
Der übliche Zeitraum für die Bearbeitung eines „Self Service Auftrags“ liegt bei ca. 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Energieausweis dem Energieberater zur Prüfung vorliegt. Bei Rückfragen verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend, bis alle Rückfragen geklärt wurden und der Auftrag erneut beim Energieberater zur Ausstellung liegt. Im Falle eines „Full Service Auftrags“ mit Vor-Ort-Termin kann man davon ausgehen, dass in der Regel ca. 3-4 Tage nach Datenerfassung vor Ort der Ausweis zur Prüfung beim Energieberater liegt. Ab dann gelten dann oben genannte Bearbeitungsfristen wie beim „Self Service Auftrag“. Bei hohen Nachfragen können Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung entstehen, darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert.
Als wohnungsähnlich zu betrachten sind: Gewerbeeinheiten wie z.B: Büros, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Hotels, Lokale und Gaststätten mit geringem Publikumsverkehr und einfacher technischer Ausstattung. Verbräuche ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Als nicht wohnungsähnlich zu betrachten sind: Einzelhandel wie Supermärkte mit gehobener Ausstattung wie z.B. Kühl- und Gefriertheken, Kühlräume, klimatisierte Gewerbeflächen. Produktionsgewerbe wie Maschinenfabriken, Handwerksbetriebe mit hohen Energieverbräuchen, Krankenhäuser, Kliniken, Gaststätten oder Hotels mit aufwändiger Anlagentechnik und mit hohem Publikumsverkehr. Verbräuche nicht ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Der Nicht-Wohnteil ist als wohnungsähnlich zu betrachten, wenn die Anlagentechnik und/oder die zu erwartenden Verbräuche des Nicht-Wohnteils ähnlich sind wie bei einer vergleichbaren Wohnnutzung. Das ist in der Regel der Fall, wenn Gewerbe und Wohnen sich eine Heizungsanlage teilen.
Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, müssen der Eigentümer oder dessen Vertreter einen Energieausweis erstellen lassen. Er gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Umgekehrt hat der Käufer oder Mieter eines Gebäudes das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen. Das gilt auch bei Kauf oder Vermietung einer Wohnung, wobei sich der Ausweis dann auf das gesamte Gebäude bezieht.
Der Gesetzgeber schreibt für Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser, Reihenhäuser oder aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser in der Regel einen eigenen Ausweis vor. Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. . Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge bei aneinandergereihten Gebäuden für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen. Dies betrifft auch aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser.
Folgende Kriterien müssen hierbei beachtet werden: Selbständige Nutzbarkeit
In einem Energieausweis werden Gebäude anhand verschiedener Parameter bewertet. Der Energieausweis klassifiziert Gebäude in Effizienzklassen A bis H. Ein guter Wert bedeutet, dass sich das Gebäude in einer guten energetischen Verfassung befindet. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen, wie ein Gebäude energieeffizient modernisiert werden kann.
Außerdem enthält der Energieausweis allgemeine Angaben zum Gebäude, zum verwendeten Brennstoff und zur energetischen
Qualität des Hauses.
Der Energiepass kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Beide Arten von Energieausweisen können online bei Energieausweis48 beantragt werden.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. In der Regel muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, wenn in dieser Zeit größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen wurden.
Alle Energieausweise von Energieausweis48 werden durch unsere qualifizierten und zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt. Profitieren können unsere Kundinnen und Kunden von deren langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen. Diese gehen weit über die Anforderungen hinaus, die das GEG an die Aussteller von Energieausweisen stellt.
Der übliche Zeitraum für die Bearbeitung eines „Self Service Auftrags“ liegt bei ca. 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Energieausweis dem Energieberater zur Prüfung vorliegt. Bei Rückfragen verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend, bis alle Rückfragen geklärt wurden und der Auftrag erneut beim Energieberater zur Ausstellung liegt. Im Falle eines „Full Service Auftrags“ mit Vor-Ort-Termin kann man davon ausgehen, dass in der Regel ca. 3-4 Tage nach Datenerfassung vor Ort der Ausweis zur Prüfung beim Energieberater liegt. Ab dann gelten dann oben genannte Bearbeitungsfristen wie beim „Self Service Auftrag“. Bei hohen Nachfragen können Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung entstehen, darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert.
Als wohnungsähnlich zu betrachten sind: Gewerbeeinheiten wie z.B: Büros, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Hotels, Lokale und Gaststätten mit geringem Publikumsverkehr und einfacher technischer Ausstattung. Verbräuche ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Als nicht wohnungsähnlich zu betrachten sind: Einzelhandel wie Supermärkte mit gehobener Ausstattung wie z.B. Kühl- und Gefriertheken, Kühlräume, klimatisierte Gewerbeflächen. Produktionsgewerbe wie Maschinenfabriken, Handwerksbetriebe mit hohen Energieverbräuchen, Krankenhäuser, Kliniken, Gaststätten oder Hotels mit aufwändiger Anlagentechnik und mit hohem Publikumsverkehr. Verbräuche nicht ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Der Nicht-Wohnteil ist als wohnungsähnlich zu betrachten, wenn die Anlagentechnik und/oder die zu erwartenden Verbräuche des Nicht-Wohnteils ähnlich sind wie bei einer vergleichbaren Wohnnutzung. Das ist in der Regel der Fall, wenn Gewerbe und Wohnen sich eine Heizungsanlage teilen.
Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, müssen der Eigentümer oder dessen Vertreter einen Energieausweis erstellen lassen. Er gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Umgekehrt hat der Käufer oder Mieter eines Gebäudes das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen. Das gilt auch bei Kauf oder Vermietung einer Wohnung, wobei sich der Ausweis dann auf das gesamte Gebäude bezieht.
Der Gesetzgeber schreibt für Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser, Reihenhäuser oder aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser in der Regel einen eigenen Ausweis vor. Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. . Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge bei aneinandergereihten Gebäuden für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen. Dies betrifft auch aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser.
Folgende Kriterien müssen hierbei beachtet werden: Selbständige Nutzbarkeit
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. In der Regel muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, wenn in dieser Zeit größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen wurden.
Alle Energieausweise von Energieausweis48 werden durch unsere qualifizierten und zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt. Profitieren können unsere Kundinnen und Kunden von deren langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen. Diese gehen weit über die Anforderungen hinaus, die das GEG an die Aussteller von Energieausweisen stellt.
Copyright © 2024 Energieausweis48 GmbH
Überprüfen Sie die Liste, besorgen Sie fehlende Dokumente und laden Sie die vollständige Liste herunter.