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Energieausweise
Deutschlandweit

Wir sind Ihr zuverlässiger und sicherer Partner für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Nutzen Sie unser Rundum-sorglos-Paket: Erstellen Sie Ihren Energieausweis komfortabel bei einer Vor-Ort-Begehung, einer Videobesichtigung oder im Self-Service.

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Unsere Energieausweis-Berater freuen sich auf Sie.

Innovativ und Effizient –
Online, vor Ort oder Video

Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis aus. Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort oder per Videochat.

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Verbrauchs­ausweis

Self Service

ab 69,95 €

inklusive MwSt.

Bedarfs­ausweis

Self Service

ab 99,95

inklusive MwSt.

Empfehlung

Bedarfs­ausweis Video

Full Service

ab 249,95

inklusive MwSt.

Bedarfs­ausweis vor Ort

Full Service

ab 349,96

inklusive MwSt.

Bedarfsausweis
Video

Full Service

  • Einfach Iive per Smartphone Daten von einem geschulten Experten erfassen lassen
  • Neues Sparpotential aufdecken
  • Zusätzliche Qualitätsprüfung der Dateneingaben durch ein geschultes
  • Expertinnenteam
    inkl. Erfassung der benötigten Daten per Videokonferenz

Drei Vorteile von Energieausweis48

Keine versteckten Kosten:

Wir gewährleisten volle Kostentransparenz. Sie erhalten eine klare und detaillierte Aufstellung aller anfallenden Kosten, ohne versteckte Gebühren oder zusätzliche Kosten. Unsere transparente Preisgestaltung stellt sicher, dass Sie den Energieausweis zu einem fairen Preis erhalten.

Schnelle und einfache Erstellung von Energie­ausweisen:

Bei Energieausweis48 können Sie ganz einfach und schnell Ihren Energieausweis online erstellen. Die benutzerfreundliche Oberfläche und die einfache Bedienung ermöglichen Ihnen eine zeitsparende und unkomplizierte Beantragung. Nach Prüfung Ihrer Angaben durch unseren Energieberater wird der Energieausweis innerhalb von 48 Stunden ausgestellt. 

Professionelle Beratung und Unterstützung:

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen zur Erstellung des Energieausweises und stellt sicher, dass Ihr Ausweis den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sie können sich auf eine verlässliche und kompetente Bearbeitung verlassen. 

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist ein zentraler Bestandteil unsere Unternehmenskultur. Wir schätzen die Möglichkeit, mit einer Vielzahl an Personen und Organisationen zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit ermöglicht uns den Aufbau langfristiger, starker Beziehungen zu unseren Kunden sowie deren Bedürfnisse und Wünsche genau zu erfassen. Unser Bestreben ist es, unseren Kunden hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Unser Kundenstamm umfasst dabei Privatpersonen, kleine Unternehmen sowie Großkonzerne. Wir freuen uns, eine große Bandbreite von Kundenanforderungen erfolgreich bedienen zu können.

Unsere Kunden haben ihre Begeisterung für
Energieausweis48 geteilt.

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  • Neues Sparpotential aufdecken
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Innovativ und Effizient –
Online, vor Ort oder Video

Wir stellen Ihnen online innerhalb von 48 Stunden nach der Datenaufnahme entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis aus. Auf Wunsch auch als Full Service vor Ort oder per Videochat.

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Unsere Partner im Überblick

FAQ

Mehr zu unseren Produkten und Services

Energieausweis

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Energieausweises bis zur Ausstellung?

Der übliche Zeitraum für die Bearbeitung eines „Self Service Auftrags“ liegt bei ca. 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Energieausweis dem Energieberater zur Prüfung vorliegt. Bei Rückfragen verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend, bis alle Rückfragen geklärt wurden und der Auftrag erneut beim Energieberater zur Ausstellung liegt. Im Falle eines „Full Service Auftrags“ mit Vor-Ort-Termin kann man davon ausgehen, dass in der Regel ca. 3-4 Tage nach Datenerfassung vor Ort der Ausweis zur Prüfung beim Energieberater liegt. Ab dann gelten dann oben genannte Bearbeitungsfristen wie beim „Self Service Auftrag“. Bei hohen Nachfragen können Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung entstehen, darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert.

Wann ist der Gewerbeanteil wohnungsähnlich und wann nicht?

Als wohnungsähnlich zu betrachten sind: Gewerbeeinheiten wie z.B: Büros, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Hotels, Lokale und Gaststätten mit geringem Publikumsverkehr und einfacher technischer Ausstattung. Verbräuche ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Als nicht wohnungsähnlich zu betrachten sind: Einzelhandel wie Supermärkte mit gehobener Ausstattung wie z.B. Kühl- und Gefriertheken, Kühlräume, klimatisierte Gewerbeflächen. Produktionsgewerbe wie Maschinenfabriken, Handwerksbetriebe mit hohen Energieverbräuchen, Krankenhäuser, Kliniken, Gaststätten oder Hotels mit aufwändiger Anlagentechnik und mit hohem Publikumsverkehr. Verbräuche nicht ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Der Nicht-Wohnteil ist als wohnungsähnlich zu betrachten, wenn die Anlagentechnik und/oder die zu erwartenden Verbräuche des Nicht-Wohnteils ähnlich sind wie bei einer vergleichbaren Wohnnutzung. Das ist in der Regel der Fall, wenn Gewerbe und Wohnen sich eine Heizungsanlage teilen.

Warum benötigt man beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes einen Energieausweis?

Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, müssen der Eigentümer oder dessen Vertreter einen Energieausweis erstellen lassen. Er gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Umgekehrt hat der Käufer oder Mieter eines Gebäudes das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen. Das gilt auch bei Kauf oder Vermietung einer Wohnung, wobei sich der Ausweis dann auf das gesamte Gebäude bezieht.

Was muss ich bei Gebäuden mit mehreren Hausnummern beachten?

Der Gesetzgeber schreibt für Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser, Reihenhäuser oder aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser in der Regel einen eigenen Ausweis vor. Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. . Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge bei aneinandergereihten Gebäuden für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen. Dies betrifft auch aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser.

Folgende Kriterien müssen hierbei beachtet werden: Selbständige Nutzbarkeit

  • Trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
  • Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
  • Eigene Hausnummer
  • Eigentumsgrenzen
  • Eigener Eingang
  • Trennung durch Brandwände Nur in ganz seltenen Fällen ist eine gemeinsame Betrachtung von mehreren Hausnummern und Eingängen möglich. Dies kann der der Fall sein, wenn z.B. • die Gebäudeteile ineinander verschachtelt sind, z.B. Räume des einen Gebäudeteils befinden sich in einem benachbarten Gebäudeteil
  • Grundrisse teilweise übereinander liegen, beispielsweise eine Dachgeschosswohnung, welches sich über mehrere Gebäudeteile erstreckt
  • man von einem Eingang des Gebäudes innerhalb des Gebäudes im Beheizten zu einem anderen Eingang gelangt
  • Ein gemeinsam genutzter beheizter Keller vorhanden ist Kein Kriterium einer gemeinsamen Betrachtung sind
  • eine gemeinsam genutzte Heizungsanlage
  • gleicher Modernisierungszustand der Gebäudeteile
  • gleiche Eigentumsverhältnisse der Gebäudeteile Wir raten dringend, sich zur Einzelfallprüfung an unser Service-Team zu wenden und keine Aufträge mit mehreren Hausnummern ohne Vorprüfung zu bestellen.
Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?

In einem Energieausweis werden Gebäude anhand verschiedener Parameter bewertet. Der Energieausweis klassifiziert Gebäude in Effizienzklassen A bis H. Ein guter Wert bedeutet, dass sich das Gebäude in einer guten energetischen Verfassung befindet. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Empfehlungen, wie ein Gebäude energieeffizient modernisiert werden kann.
Außerdem enthält der Energieausweis allgemeine Angaben zum Gebäude, zum verwendeten Brennstoff und zur energetischen
Qualität des Hauses.
Der Energiepass kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Beide Arten von Energieausweisen können online bei Energieausweis48 beantragt werden.

Energieausweis
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. In der Regel muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, wenn in dieser Zeit größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen wurden.

Energieausweis
Wer stellt einen Energieausweis aus?

Alle Energieausweise von Energieausweis48 werden durch unsere qualifizierten und zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt. Profitieren können unsere Kundinnen und Kunden von deren langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen. Diese gehen weit über die Anforderungen hinaus, die das GEG an die Aussteller von Energieausweisen stellt.

Wichtige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Energieausweises bis zur Ausstellung?

Der übliche Zeitraum für die Bearbeitung eines „Self Service Auftrags“ liegt bei ca. 2 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Energieausweis dem Energieberater zur Prüfung vorliegt. Bei Rückfragen verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend, bis alle Rückfragen geklärt wurden und der Auftrag erneut beim Energieberater zur Ausstellung liegt. Im Falle eines „Full Service Auftrags“ mit Vor-Ort-Termin kann man davon ausgehen, dass in der Regel ca. 3-4 Tage nach Datenerfassung vor Ort der Ausweis zur Prüfung beim Energieberater liegt. Ab dann gelten dann oben genannte Bearbeitungsfristen wie beim „Self Service Auftrag“. Bei hohen Nachfragen können Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung entstehen, darüber werden Sie jedoch rechtzeitig informiert.

Wann ist der Gewerbeanteil wohnungsähnlich und wann nicht?

Als wohnungsähnlich zu betrachten sind: Gewerbeeinheiten wie z.B: Büros, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Hotels, Lokale und Gaststätten mit geringem Publikumsverkehr und einfacher technischer Ausstattung. Verbräuche ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Als nicht wohnungsähnlich zu betrachten sind: Einzelhandel wie Supermärkte mit gehobener Ausstattung wie z.B. Kühl- und Gefriertheken, Kühlräume, klimatisierte Gewerbeflächen. Produktionsgewerbe wie Maschinenfabriken, Handwerksbetriebe mit hohen Energieverbräuchen, Krankenhäuser, Kliniken, Gaststätten oder Hotels mit aufwändiger Anlagentechnik und mit hohem Publikumsverkehr. Verbräuche nicht ähnlich wie bei einer Wohnnutzung. Der Nicht-Wohnteil ist als wohnungsähnlich zu betrachten, wenn die Anlagentechnik und/oder die zu erwartenden Verbräuche des Nicht-Wohnteils ähnlich sind wie bei einer vergleichbaren Wohnnutzung. Das ist in der Regel der Fall, wenn Gewerbe und Wohnen sich eine Heizungsanlage teilen.

Warum benötigt man beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes einen Energieausweis?

Wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, müssen der Eigentümer oder dessen Vertreter einen Energieausweis erstellen lassen. Er gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Umgekehrt hat der Käufer oder Mieter eines Gebäudes das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen. Das gilt auch bei Kauf oder Vermietung einer Wohnung, wobei sich der Ausweis dann auf das gesamte Gebäude bezieht.

Was muss ich bei Gebäuden mit mehreren Hausnummern beachten?

Der Gesetzgeber schreibt für Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser, Reihenhäuser oder aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser in der Regel einen eigenen Ausweis vor. Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. . Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge bei aneinandergereihten Gebäuden für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen. Dies betrifft auch aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser.

Folgende Kriterien müssen hierbei beachtet werden: Selbständige Nutzbarkeit

  • Trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
  • Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
  • Eigene Hausnummer
  • Eigentumsgrenzen
  • Eigener Eingang
  • Trennung durch Brandwände Nur in ganz seltenen Fällen ist eine gemeinsame Betrachtung von mehreren Hausnummern und Eingängen möglich. Dies kann der der Fall sein, wenn z.B. • die Gebäudeteile ineinander verschachtelt sind, z.B. Räume des einen Gebäudeteils befinden sich in einem benachbarten Gebäudeteil
  • Grundrisse teilweise übereinander liegen, beispielsweise eine Dachgeschosswohnung, welches sich über mehrere Gebäudeteile erstreckt
  • man von einem Eingang des Gebäudes innerhalb des Gebäudes im Beheizten zu einem anderen Eingang gelangt
  • Ein gemeinsam genutzter beheizter Keller vorhanden ist Kein Kriterium einer gemeinsamen Betrachtung sind
  • eine gemeinsam genutzte Heizungsanlage
  • gleicher Modernisierungszustand der Gebäudeteile
  • gleiche Eigentumsverhältnisse der Gebäudeteile Wir raten dringend, sich zur Einzelfallprüfung an unser Service-Team zu wenden und keine Aufträge mit mehreren Hausnummern ohne Vorprüfung zu bestellen.
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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. In der Regel muss ein neuer Energieausweis beantragt werden, wenn in dieser Zeit größere bauliche Maßnahmen oder Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen wurden.

Energieausweis
Wer stellt einen Energieausweis aus?

Alle Energieausweise von Energieausweis48 werden durch unsere qualifizierten und zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt. Profitieren können unsere Kundinnen und Kunden von deren langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen. Diese gehen weit über die Anforderungen hinaus, die das GEG an die Aussteller von Energieausweisen stellt.

Für die Beantragung Ihres Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen/Informationen:

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